Am 4. August 2020 wurde eine neue Beschränkung für Diisocyanate angekündigt, die gemäß den europäischen REACH-Gesetzen erlassen werden soll.
Die Einschränkung ist zweifach:
Bis zum 24. Februar 2022 müssen alle Produkte mit einer Gesamtkonzentration an monomeren Diisocyanaten von> 0.1% die Kennzeichnungsanforderungen erfüllen, wie im folgenden Dokument beschrieben.
Bis zum 24. August 2023 müssen alle Mitarbeiter, die Produkte mit einer Gesamtkonzentration an monomeren Diisocyanaten von> 0.1% verwenden, geschult und zertifiziert sein.
Diisocyanate werden als Reaktant in Polyurethanprodukten verwendet. Die neue Einschränkung zielt auf Atemwegs- und Hautempfindlichkeiten ab, die möglicherweise durch die Verwendung von Diisocyanaten verursacht werden.
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