Sind Ihre Tier II-Berichte fertig?

Mit der Frist für die Meldung des Inventars gefährlicher Chemikalien der Stufe II am 1. März müssen Sie schnell sein!

Wenn du:

• Haben Sie eine gefährliche Chemikalie,
• In einer Menge, die einem festgelegten Schwellenwert entspricht oder diesen überschreitet,
• Präsentieren Sie das ganze Jahr über zu jeder Zeit in Ihrer Einrichtung

… Dann müssen Sie einen Bericht für diese Chemikalie einreichen.

Um herauszufinden, welche Chemikalien gefährlich sind und die oben genannten Kriterien erfüllen, müssen Sie Ihre Substanzen genau untersuchen. Überprüfen Sie das Sicherheitsdatenblatt, um festzustellen, ob es sich um ein physikalisches oder gesundheitliches Risiko handelt, z. B. um einen erstickenden oder brennbaren Staub.

Es gibt auch eine Liste extrem gefährlicher Substanzen, die Sie in den Anhängen einsehen können A & B von 40 CFR 355. Dies beinhaltet auch weitere Informationen zu den anwendbaren Schwellenwerten für die Berichterstattung.

Sie müssen Ihre Berichte der staatlichen Notfallkommission (SERC), Ihrem nächstgelegenen Notfallplanungsausschuss (LEPC) und Ihren örtlichen Feuerwehren vorlegen, die für die Einrichtung zuständig sind. In vielen Fällen akzeptiert die Notfallabteilung des Staates oder die Umweltschutzbehörde des Staates Tier-II-Berichte im Namen von SERC. Es lohnt sich auch zu beachten, wie Ihr Tier II-Bericht eingereicht werden muss und ob zum Zeitpunkt der Einreichung Gebühren zu entrichten sind, da dies je nach Standort unterschiedlich sein kann. Einige haben beispielsweise spezielle Online-Software für die Berichterstellung oder akzeptieren Berichte auf CD oder per E-Mail.

Zögern Sie also nicht, da Sie möglicherweise riskieren, eine der Organisationen zu sein, gegen die Bußgelder verhängt werden. Die EPA hat im vergangenen Jahr Bußgelder in Höhe von fast 250,000 US-Dollar für Verstöße gegen Tier II-bezogene EPCRA veranschlagt.

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