Ein Leitfaden für das Australian Industrial Chemicals Introduction Scheme (AICIS)

15/03/2023

Viele Chemikalien, sowohl von Natur aus gefährlich als auch ungefährlich, müssen registriert werden, bevor sie in viele Gerichtsbarkeiten eingeführt werden dürfen. Australien ist da keine Ausnahme. Das Australian Industrial Chemicals Introduction Scheme (AICIS) ist ein wesentlicher regulatorischer Rahmen, der die Einfuhr und Herstellung von Industriechemikalien regeln soll.

Wenn Sie ein Unternehmen sind, das beabsichtigt, neue Chemikalien auf dem australischen Markt einzuführen, oder einfach nur das Programm besser verstehen möchten, lesen Sie weiter, um mehr zu erfahren.

Wenn Sie Industriechemikalien nach Australien importieren oder herstellen (einführen) – oder Produkte, die Industriechemikalien enthalten – müssen Sie Ihr Unternehmen höchstwahrscheinlich bei AICIS registrieren.
Wenn Sie Industriechemikalien nach Australien importieren oder herstellen (einführen) – oder Produkte, die Industriechemikalien enthalten – müssen Sie Ihr Unternehmen höchstwahrscheinlich bei AICIS registrieren.

Was ist mit NICNAS?

AICIS hat das National Industrial Chemicals Notification and Assessment Scheme (NICNAS) – das bisherige Regulierungssystem in Australien – ab dem 1. September 2022 nach einer zweijährigen Übergangsfrist abgelöst. Einige Verwaltungsvereinbarungen sind noch bis zum 30. November 2023 in Kraft, aber dies sind Ausnahmen für Chemikalien ohne CAS-Name oder CAS-Nummer, die zuvor im NICNAS-Verzeichnis aufgeführt waren. Neueinführungen von Industriechemikalien müssen unter dem AICIS-Rahmen genehmigt werden. Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie Sie den Wechsel von NICNAS zu AICIS meistern sollen, Chemwatch bietet Beratungsdienste zur Unterstützung bei der Registrierung Ihres Unternehmens, der Meldung von Chemikalieneinführungen und mehr.

Was ist eine Industriechemikalie?

Anstatt Industriechemikalien danach zu definieren, was sie sind, definiert AICIS sie danach, was sie nicht sind. Industriechemikalien sind alles, was nicht anderweitig für Folgendes verwendet wird:

  • Landwirtschaft
  • Veterinärmedizinische Verwendung
  • Therapeutische Waren
  • Lebensmittel für Menschen oder Tiere
  • Von einem Apotheker oder Tierarzt zubereitete Stoffe oder Gemische

Einführer müssen die Chemikalie bei der Regierung registrieren und detaillierte Informationen über die Eigenschaften, Risiken und potenziellen Verwendungen der Chemikalie bereitstellen. Chemikalien können mehrfach verwendet werden, daher ist es wichtig, die Vorschriften zu befolgen, die für jede Verwendung Ihres Produkts gelten. Die durch eine Einführung bereitgestellten Informationen werden verwendet, um die von der Chemikalie ausgehenden Risiken zu bewerten, damit die Regierung Bedingungen für die Einfuhr und Verwendung der Chemikalie festlegen kann.

Wenn eine Chemikalie keine industrielle Verwendung hat, wird sie nicht von AICIS reguliert.
Wenn eine Chemikalie keine industrielle Verwendung hat, wird sie nicht von AICIS reguliert.

Es gibt zwei Listen von Industriechemikalien: eine öffentliche und eine vertrauliche. Jeder kann die öffentliche Liste mit rund 40,000 Einträgen durchsuchen, die vertrauliche Liste ist jedoch nur auf Antrag verfügbar, um vertrauliche Geschäftsinformationen zu schützen. Wenn Sie Ihre Chemikalie nicht auf dieser öffentlichen Liste finden, können Sie über AICIS Business Services beantragen, die vertrauliche Liste zu durchsuchen.

Welche Pflichten habe ich beim Einbringen von Chemikalien?

Wenn Sie Industriechemikalien nach Australien importieren oder herstellen (einführen), müssen Sie im Allgemeinen:

  • Registrieren Sie sich bei AICIS
  • Kategorisieren Sie Ihre Einführungen innerhalb der AICIS-Einführungskategorien 
  • Abgabe von Erklärungen und Meldung an AICIS
  • Aufzeichnungen machen
  • Stellen Sie AICIS bei Bedarf Informationen zur Verfügung 

Jede neue Chemikalie, die Sie einführen möchten, muss unter einer der fünf Kategorien zugelassen werden, wie unten dargestellt:

Leitfaden zur Kategorisierung Ihrer Chemikalieneinfuhr und -herstellung, AICIS 2023
Leitfaden zur Kategorisierung Ihrer Chemikalieneinfuhr und -herstellung, AICIS 2023

Das AICIS-Registrierungsjahr erstreckt sich vom 1. September bis zum 31. August. Die Registrierungsgebühren variieren je nach Gesamtwert der von Ihrem Unternehmen im Vorjahr eingeführten Chemikalien.

Aufzeichnungen

Sobald Sie Ihre Chemikalieneinführung in eine der oben genannten Kategorien eingeordnet haben (befreit, gemeldet, bewertet, gelistet oder kommerzielle Bewertung), müssen Sie jährliche Erklärungen einreichen und Aufzeichnungen über Ihre Aktivitäten führen.

Wenn Sie in einem bestimmten Registrierungsjahr 10 kg oder weniger Ihrer Chemikalie einführen, müssen Sie nur die Identität der Chemikalie aufzeichnen sowie Aufzeichnungen zum Nachweis vorlegen, dass die eingeführte Menge 10 kg nicht überschritten hat, sowie Dokumente zur Identifizierung von Gefahren.

Bei der Einfuhr von Chemikalien über 10 kg müssen Sie die Identität der Chemikalie sowie Aufzeichnungen, die belegen, dass Sie sich an die Bedingungen Ihrer Inventarliste halten, aufzeichnen. Die Bedingungen können einen definierten Anwendungsbereich, Bedingungen im Zusammenhang mit der Einführung oder Verwendung Ihrer Chemikalie oder spezifische Anforderungen zur Bereitstellung zusätzlicher Informationen für AICIS umfassen. 

Aufzeichnungen müssen innerhalb von 20 Arbeitstagen nach Aufforderung durch AICIS vorgelegt werden, und Sie müssen Aufzeichnungen fünf Jahre lang aufbewahren, auch wenn Ihre Chemikalie nicht mehr eingeführt wird. Alle Einführer müssen außerdem jedes Jahr bis zum 30. November eine jährliche Erklärung bei AICIS einreichen.

Ausnahmen

Einige Unternehmen müssen eine Einführung unter bestimmten Umständen nicht registrieren oder kategorisieren. Ausnahmen sind die folgenden:

  • Verkauf von Mischprodukten nur aus Zutaten aus der Region
  • Chemikalien, die natürlich vorkommen (d. h. extrahiert werden, ohne dass chemische Veränderungen stattfinden)
  • Nicht isolierte Zwischenprodukte (d. h. Chemikalien, die bei der Herstellung einer anderen Chemikalie hergestellt und dann verbraucht werden, und nicht absichtlich aus dem Gerät entfernt wurde, in dem es hergestellt wurde, und Freisetzung in die Umwelt unwahrscheinlich)
  • Zufällig eingeführte Chemikalien (d. h. Chemikalien, die neben einer Industriechemikalie vorhanden sind, und hat keinen separaten kommerziellen Wert, wie z. B. Reaktionszwischenprodukte)
  • Chemikalien, die unbeabsichtigt aus einem Artikel freigesetzt werden
  • Umschlagchemikalien (die Australien innerhalb von 25 Arbeitstagen nach ihrer Einführung verlassen, und unterliegen für die Dauer der australischen Zollkontrolle)
  • Chemikalien, die zufällig in ein Flugzeug oder Schiff eingeführt wurden (wenn das Flugzeug oder Schiff Australien innerhalb von 25 Arbeitstagen verlässt, und die Chemikalie zur Unterstützung des Schiffsbetriebs verwendet wird, und ist keine Fracht)
  • Chemikalien, die nur für den persönlichen oder Hobbygebrauch eingeführt werden
  • Ausländische Unternehmen, die einen australischen Vertriebspartner nutzen (wenn Ihr Vertriebspartner bereits bei AICIS registriert ist)
  • Erzeugnisse (d. h. ein fertiges Erzeugnis, das nicht absichtlich so gestaltet ist, dass es eine Industriechemikalie freisetzt)
  • Nichtindustrielle Chemikalien

Chemwatch ist hier um zu helfen!

Das Navigieren bei Chemikalieneinführungen und AICIS-Berichtsanforderungen kann verwirrend sein. Chemwatch bietet Beratungsdienste an, um Unternehmen beim AICIS-Registrierungs- und Notifizierungsprozess sowie bei Bedarf bei der Suche nach vertraulich gelisteten Chemikalien zu unterstützen. Wenn Sie kein Sicherheitsdatenblatt haben, das den australischen Vorschriften entspricht, können wir Ihnen auch dabei helfen. Für mehr Informationen, kontaktieren Sie uns  

Quellen:

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