Beratung zu neuen Gefahrenklassen für Stoffe und Gemische

01/08/2023

Basierend auf dem Global Harmonisierten System (GHS) der Vereinten Nationen spielt die Klassifizierungs-, Kennzeichnungs- und Verpackungsverordnung (CLP) ((EG) Nr. 1272/2008) eine entscheidende Rolle bei der Gewährleistung des Gesundheits- und Umweltschutzes B. den freien Verkehr von Stoffen, Gemischen und Gegenständen. Gemäß dieser Verordnung werden Gefahrenklassen Stoffen oder Gemischen zugeordnet, die Eigenschaften aufweisen, die zu einer gefährlichen Einstufung führen. Diese Gefahrenklassen decken physikalische, gesundheitliche, umweltbedingte und weitere Gefahren ab. Die Kennzeichnung dient dazu, den Benutzern diese Gefahren mitzuteilen und den sicheren Umgang mit Stoffen und Gemischen zu fördern.

Die neuen Gefahrenklassen werden für neue Gemische ab dem 1. Mai 2026 und für bestehende Gemische ab dem 1. Mai 2028 verbindlich

CLP hat für jede Gefahrenklasse und -kategorie eine umfassende Reihe von Kriterien für Kennzeichnungselemente festgelegt – darunter Piktogramme, Signalwörter und Standardhinweise zu Gefahr, Prävention, Reaktion, Lagerung und Entsorgung –, um die sichere Versorgung mit gefährlichen Stoffen und Gemischen zu gewährleisten. Neben den Kennzeichnungsanforderungen ist CLP auch die Grundlage für viele gesetzliche Bestimmungen zum Risikomanagement von Chemikalien.

Neue Gefahrenklassen 2023

Kürzlich hat die Europäische Kommission eine Überarbeitung der CLP-Verordnung veröffentlicht, mit der neue Gefahrenklassen eingeführt werden, die erhebliche Auswirkungen auf die chemische Industrie haben werden. Zu diesen neuen Gefahrenklassen gehören:

  • Endokrine Disruptoren (ED) für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt
  • Persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT); sehr persistent und sehr bioakkumulativ (vPvB)
  • Persistent, mobil und toxisch (PMT); sehr persistent und sehr mobil (vPvM).

Diese Klassen gelten für alle chemischen Stoffe und Gemische, die gemäß REACH auf den EU-Markt gebracht werden, einschließlich Wirkstoffe in Biozidprodukten und Pflanzenschutzmitteln.

Anwendungstermine der neuen Gefahrenklassen

Die neuen Regeln traten am 20. April 2023 in Kraft, es gelten jedoch Übergangsfristen. Hersteller, Importeure, nachgeschaltete Anwender und Händler sind während dieser Übergangsfristen noch nicht verpflichtet, ihre Stoffe oder Gemische gemäß den neuen Gefahrenklassen einzustufen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, die neuen Gefahrenklassen freiwillig anzuwenden. Bis zum 1. Mai 2025 müssen schließlich alle Hersteller, Importeure, nachgeschalteten Anwender und Händler die neuen Gefahrenklassen für Stoffe einhalten, die neu auf den Markt gekommen sind. Für bereits auf dem Markt befindliche Stoffe ist die Einhaltung bis zum 1. November 2026 erforderlich. Für Gemische gelten ähnliche Übergangsfristen, wobei die neuen Gefahrenklassen für neue Gemische ab dem 1. Mai 2026 und für bestehende Gemische ab dem 1. Mai 2028 verbindlich werden.

Um die Einhaltung der neuen Vorschriften zu erleichtern, ist es wichtig, über die neuesten Richtlinien und Vorschriften auf dem Laufenden zu bleiben. Die neuen Leitlinien werden voraussichtlich Mitte 2024 veröffentlicht. Das Verständnis der neuen Gefahrenklassen und der entsprechenden Gefahrenhinweise ist für die ordnungsgemäße Einstufung und Kennzeichnung von entscheidender Bedeutung. Die Überarbeitung umfasst Kategorien für endokrine Störungen in der menschlichen Gesundheit und der Umwelt, PBT- und vPvB-Eigenschaften sowie PMT- und vPvM-Eigenschaften. Für jede Kategorie gelten spezifische Kriterien, die bei der Klassifizierung berücksichtigt werden müssen.

Chemwatch ist hier um zu helfen

Die Einführung dieser neuen Gefahrenklassen bedeutet, dass ein erheblicher Teil der Chemikalien einer neuen behördlichen Prüfung unterzogen wird. Organisationen in der gesamten Lieferkette müssen erweiterte regulatorische Bewertungen durchführen. Dies erfordert möglicherweise zusätzliche Ressourcen und Fachwissen, um die Einhaltung sicherzustellen. Mit seinem Team aus Umweltchemie-, Regulierungs- und Toxikologieexperten Chemwatch kann bei der Bewältigung dieser komplexen regulatorischen Anforderungen wertvolle Unterstützung leisten. Dank ihrer umfangreichen Erfahrung in der Bewertung physikalisch-chemischer, toxikologischer und umweltschädlicher Endpunkte können sie Kunden bei der Erfüllung dieser neuen Verpflichtungen unterstützen.

Da sich die chemische Industrie an die durch die CLP-Verordnung eingeführten neuen Gefahrenklassen anpasst, ist es von entscheidender Bedeutung, der Sicherheit, dem Gesundheitsschutz und der Umwelt Priorität einzuräumen. Indem Unternehmen informiert bleiben, die Richtlinien befolgen und bei Bedarf fachkundige Unterstützung in Anspruch nehmen, können sie die Herausforderungen im Zusammenhang mit den neuen Gefahrenklassen effektiv bewältigen und die Einhaltung der Vorschriften sicherstellen.

Quellen:

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