ADR (1)

Abgeleitet vom französischen Titel des „Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“, das sicherstellt, dass gefährliche Güter, die in einem Straßenfahrzeug auf einer internationalen Reise befördert werden, ordnungsgemäß verpackt sind, sicher und in jeder anderen Hinsicht befördert werden der Vereinbarung entsprechen.